Wir haben uns vergrößert

Es ist soweit. Nach knapp 20 Jahren haben wir durch einen glücklichen Zufall die Räumlichkeiten direkt nebenan angeboten bekommen und die Chance sofort ergriffen. Es vergingen vier Monate der Planung und des Umbaus und seit Oktober haben wir drei zusätzliche Therapieräume. Natürlich muss das ganze auch mit Leben gefüllt werden. Also haben wir uns auch personell vergrößert und zwei neue Physio- und eine neue Ergotherapeutin angestellt. Wir freuen uns sehr, Sie nun auch in den neuen Räumlichkeiten begrüßen zu können. Bildmaterial wird in den nächsten Monaten folgen und ebenfalls auf der Webseite auftauchen. Hier bitten wir noch um etwas Geduld. Ihr Praxis-Team am Elsbach

Neufassung der Corona-Schutzverordnung

Ab heute, den 25.01.2021 bis vorerst den 14.02.2021 tritt die neue Fassung, der von der Bundesregierung beschlossen Corona-Schutzverordnung in Kraft. Die wichtigste Änderung betrifft das Tragen des Mund-Nasenschutzes. Ab dem 25. Januar wird das Tragen von medizinischen Masken in medizinischen Einrichtungen in NRW Pflicht. D.h. dass Alltagsmasken aus Stoff auch bei uns nicht mehr zulässig sind. Kinder unter 14 Jahren sind von der Pflicht, medizinische Masken zu tragen, ausgenommen – wenn diese Masken bei ihnen nicht gut sitzen. Von der Maskenpflicht befreit bleiben weiterhin Kinder im Vorschulalter. Für uns gilt weiterhin: Die therapeutische Arbeit in unserer Praxis bleibt von weiteren Einschränkungen unberührt. Therapien finden weiterhin wie gewohnt statt! Die bestehenden Hygienemaßnahmen gelten selbstverständlich ebenfalls weiterhin. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit. Bleiben Sie gesund. Ihr Praxis Team am Elsbach

Maßnahmen werden weiter gelockert.

Mit dem morgigen Tage gelten in NRW deutlich gelockerte Maßnahmen. Da sich unser Klientel von 0-99+ erstreckt und wir naturgemäß zu einem großen Teil auch Risikopatienten hier in der Praxis haben, besteht für uns eine besondere Sorgfaltspflicht. Daher bleibt das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung weiterhin wichtiger Bestandteil zum Schutz unserer Besucher und Mitarbeiter. Dies gilt auch für Kinder, die in Schulen nun nicht mehr verfplichtend den Mund-Nase-Schutz tragen müssen. Wir hoffen weiterhin auf Ihre tolle Mitarbeit und ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund! Ihr Praxis-Team am Elsbach

Die Zahlen steigen wieder!

Wie eigentlich zu erwarten war, steigen die Zahlen der Neuinfektionen in Deutschland wieder an. An dieser Situation ist jetzt nichts mehr zu ändern, aber wir können alle dazu beitragen den weiteren Verlauf zu beeinflussen, um eine zweite große Welle, mit all ihren medizinischen und wirtschaftlichen Folgen, hoffentlich noch zu verhindern. Dazu ruft auch die Deutsche Bundesregierung zur Einhaltung der AHA-Formel auf! Noch sind Zustände, wie sie bereits in anderen Ländern herrschen, nicht unsere Realität. Jeder Einzelne ist jetzt gefragt, damit dies auch so bleibt. Bitte halten Sie sich an die bestehenden Hygiene-Maßgaben. Tragen Sie einen Mund-Nase-Schutz und helfen Sie aktiv dabei die Verbreitung des Virus weitestmöglich zu verhindern. Auch die Installation der Corona-Warn-App kann dabei helfen. Je mehr Menschen mitmachen, desto größer der Nutzen. Bleiben Sie gesund Ihr Praxis-Team am Elsbach

Alles wieder normal?

In vielen Bereichen des Lebens hat sich inzwischen eine Art Normalität eingestellt und auch bei uns steigen die Anfragen stetig. Auf den Seiten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen können Sie sich über die aktuelle Lage in NRW informieren. Bitte halten Sie sich an die bestehenden Hygiene-Maßgaben. Tragen Sie einen Mund-Nase-Schutz und helfen Sie aktiv dabei die Verbreitung des Virus weitestmöglich zu verhindern. Auch die Installation der Corona-Warn-App kann dabei helfen. Je mehr Menschen mitmachen, desto größer der Nutzen. Bleiben Sie gesund! Ihr Praxis-Team am Elsbach

Seit Anfang April müssen wir kürzer treten

Seit dem 01.04.2020 haben wir unsere Arbeitszeiten deutlich reduziert. Wir werden diese flexibel, von Woche zu Woche an die jeweiligen Arbeitsbedingungen anpassen müssen. Damit reagieren wir auf das immens gesunkene Klientenaufkommen seit Beginn der Pandemie. Wir bitten Sie daher bei der Beantwortung von Fragen oder bei erbetenen Rückrufen um Ihr Verständnis und um etwas Geduld. Zögern Sie nicht unser Kontaktformular zu nutzen, oder uns unter 02181 1649351 eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir versuchen Ihrem Anliegen schnellstmöglich nachzukommen. Bleiben Sie gesund! Ihr Praxis-Team am Elsbach

Kontaktbeschränkungen bleiben bis zum 19.04.2020 bestehen

Die von der Bundesregierung beschlossenen Kontaktbeschränkungen bleiben bis zum 19.04.2020 bestehen! Für uns gilt aber weiterhin: Wir bleiben geöffnet und medizinisch notwendige Therapien finden wie gewohnt statt! Ihr behandelnder Arzt entscheidet, ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Diese wird durch die Ausstellung einer Heilmittelverordnung bestätigt. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Ihr Praxis-Team am Elsbach

Coronaschutzverordnung des Landes NRW aktualisiert

Es haben sich an diesem Wochenende keinerlei Neuerungen ergeben. Allerdings bestätigte die Landesregierung NRW durch Aktualisierung der Coronaschutzverordnung endlich eindeutig das, was seit Anfang letzter Woche für Unsicherheiten bei Ärzten, Patienten und uns Therapeuten gesorgt und erneut zum Einbruch des Patientenaufkommens in der Praxis geführt hat: Eine vom Arzt ausgestellte Verordnung bestätigt eine medizinische Erforderlichkeit. Es ist KEIN gesondertes Attest notwendig! Laden Sie sich hierzu gerne die PDF-Datei der Coronaschutzverordnung des Landes NRW unter nachstehendem Link herunter. Unter §7 Absatz 3 können Sie den Sachverhalt nachlesen und gegebenenfalls auch Ihrem behandelnden Arzt vorlegen. Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW wurde mittlerweile am 30.03.2020 klarstellend überarbeitet. Bezüglich Heilmittelbehandlungen ist die Aussage nun eindeutig (§7 Absatz 3): „… zulässig sind solche Leistungen, wenn … insbesondere im Rahmen einer therapeutischen Berufsausübung (Physio- und Ergotherapeuten usw. ohne eigene Heilkundeerlaubnis) eine medizinische Erforderlichkeit besteht und ärztlich bestätigt ist (Attest, Verordnung, Rezept oder ähnliches); dabei sind auch Bestätigungen ausreichend, die nicht älter als drei Monate sind, …“ BED – Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e.V. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Bleiben Sie gesund!!! Ihr Praxis-Team am Elsbach