Neufassung der Corona-Schutzverordnung

Ab heute, den 25.01.2021 bis vorerst den 14.02.2021 tritt die neue Fassung, der von der Bundesregierung beschlossen Corona-Schutzverordnung in Kraft.

Die wichtigste Änderung betrifft das Tragen des Mund-Nasenschutzes. Ab dem 25. Januar wird das Tragen von medizinischen Masken in medizinischen Einrichtungen in NRW Pflicht. D.h. dass Alltagsmasken aus Stoff auch bei uns nicht mehr zulässig sind.

Kinder unter 14 Jahren sind von der Pflicht, medizinische Masken zu tragen, ausgenommen – wenn diese Masken bei ihnen nicht gut sitzen.

Von der Maskenpflicht befreit bleiben weiterhin Kinder im Vorschulalter.

Quelle: https://www.land.nrw/corona

Für uns gilt weiterhin:

Die therapeutische Arbeit in unserer Praxis bleibt von weiteren Einschränkungen unberührt. Therapien finden weiterhin wie gewohnt statt!

Quelle: https://www.land.nrw/corona

Die bestehenden Hygienemaßnahmen gelten selbstverständlich ebenfalls weiterhin.

Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.

Bleiben Sie gesund.

Ihr Praxis Team am Elsbach