Ab heute, den 25.01.2021 bis vorerst den 14.02.2021 tritt die neue Fassung, der von der Bundesregierung beschlossen Corona-Schutzverordnung in Kraft. Die wichtigste Änderung betrifft das Tragen des Mund-Nasenschutzes. Ab dem 25. Januar wird das Tragen von medizinischen Masken in medizinischen Einrichtungen in NRW Pflicht. D.h. dass Alltagsmasken aus Stoff auch bei uns nicht mehr zulässig sind. Kinder unter 14 Jahren sind von der Pflicht, medizinische Masken zu tragen, ausgenommen – wenn diese Masken bei ihnen nicht gut sitzen. Von der Maskenpflicht befreit bleiben weiterhin Kinder im Vorschulalter. Für uns gilt weiterhin: Die therapeutische Arbeit in unserer Praxis bleibt von weiteren Einschränkungen unberührt. Therapien finden weiterhin wie gewohnt statt! Die bestehenden Hygienemaßnahmen gelten selbstverständlich ebenfalls weiterhin. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit. Bleiben Sie gesund. Ihr Praxis Team am Elsbach
31.08.2020 – Maßnahmen werden weiter gelockert.
Mit dem morgigen Tage gelten in NRW deutlich gelockerte Maßnahmen. Da sich unser Klientel von 0-99+ erstreckt und wir naturgemäß zu einem großen Teil auch Risikopatienten hier in der Praxis haben, besteht für uns eine besondere Sorgfaltspflicht. Daher bleibt das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung weiterhin wichtiger Bestandteil zum Schutz unserer Besucher und Mitarbeiter. Dies gilt auch für Kinder, die in Schulen nun nicht mehr verfplichtend den Mund-Nase-Schutz tragen müssen. Wir hoffen weiterhin auf Ihre tolle Mitarbeit und ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund! Ihr Praxis-Team am Elsbach
04.08.2020 – Die Zahlen steigen wieder!
Wie eigentlich zu erwarten war, steigen die Zahlen der Neuinfektionen in Deutschland wieder an. An dieser Situation ist jetzt nichts mehr zu ändern, aber wir können alle dazu beitragen den weiteren Verlauf zu beeinflussen, um eine zweite große Welle, mit all ihren medizinischen und wirtschaftlichen Folgen, hoffentlich noch zu verhindern. Dazu ruft auch die Deutsche Bundesregierung zur Einhaltung der AHA-Formel auf! Noch sind Zustände, wie sie bereits in anderen Ländern herrschen, nicht unsere Realität. Jeder Einzelne ist jetzt gefragt, damit dies auch so bleibt. Bitte halten Sie sich an die bestehenden Hygiene-Maßgaben. Tragen Sie einen Mund-Nase-Schutz und helfen Sie aktiv dabei die Verbreitung des Virus weitestmöglich zu verhindern. Auch die Installation der Corona-Warn-App kann dabei helfen. Je mehr Menschen mitmachen, desto größer der Nutzen. Bleiben Sie gesund Ihr Praxis-Team am Elsbach
12.07.2020 – Alles wieder normal?
In vielen Bereichen des Lebens hat sich inzwischen eine Art Normalität eingestellt und auch bei uns steigen die Anfragen stetig. Auf den Seiten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen können Sie sich über die aktuelle Lage in NRW informieren. Bitte halten Sie sich an die bestehenden Hygiene-Maßgaben. Tragen Sie einen Mund-Nase-Schutz und helfen Sie aktiv dabei die Verbreitung des Virus weitestmöglich zu verhindern. Auch die Installation der Corona-Warn-App kann dabei helfen. Je mehr Menschen mitmachen, desto größer der Nutzen. Bleiben Sie gesund! Ihr Praxis-Team am Elsbach
Weitere Lockerungen der Kontaktbeschränkungen ab Ende Mai
Die Landesregierung NRW hat, nach Maßgaben der Bundesregierung, ab dem 30.05.2020 weitere Lockerungen der Anti-Coronamaßnahmen beschlossen. Die aus unserer Sicht wichtigste Lockerung folgt hier: Kontaktbeschränkungen und VerhaltensregelnDie bestehenden Kontaktbeschränkungen werden entsprechend dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 26. Mai 2020 so weiterentwickelt, dass sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Hausstände) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen sichergestellt ist. Im Übrigen gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern fort, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen. Weitere Infos auch unter: https://www.land.nrw Wir werden unsere Arbeitszeiten von Woche zu Woche an das Kundenaufkommen anpassen müssen. Ein großer Schwung Bestandspatienten ist seit Anfang Mai wieder aktiv in therapeutischer Behandlung. Dennoch sind wir noch weit entfernt von normaler Kapazität und dementsprechend noch nicht, wie gewohnt erreichbar. Zögern Sie daher nicht unser Kontaktformular zu nutzen, oder uns unter 02181 1649351 eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir versuchen Ihrem Anliegen schnellstmöglich nachzukommen. Bleiben Sie gesund! Ihr Praxis-Team am Elsbach
Schrittweise Lockerung der Kontaktbeschränkungen
Ministerpräsident Armin Laschet hat nach der heutigen Pressekonferenz den „Nordrhein-Westfalen-Plan“ für den weiteren Ablauf vorgestellt. Demzufolge kommt es in den kommenden Wochen zu deutlichen Lockerungen der Kontaktbeschränkungen. Das öffentliche Leben soll sich langsam wieder normalisieren. Hier können Sie sich über die Einzelheiten informieren: www.land.nrw – „Ministerpräsident Armin Laschet stellt Nordrhein-Westfalen-Plan vor“ Gerade jetzt sehen wir uns in der Pflicht noch genauer auf die hygienischen Maßnahmen zu achten und auf diese hinzuweisen. Die Gefahr ist groß, dass die Lockerungen zu leichtfertigem Fehlverhalten führen. Daher möchten wir noch einmal explizit auf unsere Besucher-Maßnahmen innerhalb der Praxis hinweisen: Es bleibt die bestehende Maskenpflicht ab dem 6ten Lebensjahr auch in unseren Räumlichkeiten. Einfache, wiederverwendbare Stoffmasken können Sie unter dem Motto „Von Patienten für Patienten“ auch weiterhin bei uns erwerben. Stückpreis: 5€. Desinfektion der Hände an unserer Desinfektionsstation vor Betreten und nach Verlassen der Behandlungsräume. Betreten der Praxis so terminnah wie möglich. Der Puplikumsverkehr in den Warteräumen soll auf ein Minimum reduziert werden. Die Praxistüre bleibt verschlossen. Einlass nur durch Klingeln. Das Gäste-WC wird nur auf Anfrage geöffnet. Der freie Durchgang zur Garderobe bleibt gesperrt. In den jeweiligen Behandlungsräumen besteht die Möglichkeit, sich zu entkleiden. Bei Krankheitssymptomen bitten wir Sie Ihren Termin bei uns abzusagen. Bestehen Zweifel, reicht ein kurzer Anruf, um diese aus dem Weg zu räumen. Alle weiteren Maßnahmen bleiben natürlich bis auf Weiteres bestehen. Das betrifft auch unsere gekürzten Arbeitszeiten. Wir bitten Sie daher bei der Beantwortung von Fragen oder bei erbetenen Rückrufen weiterhin um Ihr Verständnis und um etwas Geduld. Zögern Sie nicht unser Kontaktformular zu nutzen, oder uns unter 02181 1649351 eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir versuchen Ihrem Anliegen schnellstmöglich nachzukommen. Bleiben Sie gesund! Ihr Praxis-Team am Elsbach
27.04.2020 – Informationen zur Maskenpflicht
Wie Sie sicher alle mitbekommen haben, gilt ab heute, den 27.04.2020, die Maskenpflicht in NRW. Auch bei uns in den Praxisräumlichkeiten gilt diese Verpflichtung. Daher bitten wir Sie, unsere Räumlichkeiten nur noch mit entsprechendem Mund-Nasenschutz zu betreten. Dies betrifft sowohl Patienten, als auch deren Angehörige. Da es teilweise schwierig ist an Schutzmasken zu gelangen, bieten wir diese in der Praxis zum Verkauf an. Nach dem Motto „von Patienten für Patienten“ gehen die Einnahmen zu 100% an die lieben Produzenten aus unserem Patientenstamm, welche die Masken in liebevoller Handarbeit und mit viel Zeitaufwand produzieren und zur Verfügung stellen . Die Stoffmasken sind in verschiedenen Varianten für Damen/Herren und Kinder verfügbar. Sie sind bei 60° wasch- und somit wiederverwendbar. Der Stückpreis beträgt 5€. Alle weiteren Maßnahmen bleiben natürlich bis auf Weiteres bestehen. Das betrifft auch unsere gekürzten Arbeitszeiten. Wir bitten Sie daher bei der Beantwortung von Fragen oder bei erbetenen Rückrufen weiterhin um Ihr Verständnis und um etwas Geduld. Zögern Sie nicht unser Kontaktformular zu nutzen, oder uns unter 02181 1649351 eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir versuchen Ihrem Anliegen schnellstmöglich nachzukommen. Bleiben Sie gesund! Ihr Praxis-Team am Elsbach
15.04.2020 – Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen
Soeben hat die Bundesregierung und die Landesregierung NRW ihre Pressekonferenz zum weiteren Vorgehen abgehalten. Die wichtigsten, uns betreffenden Informationen kurz zusammengefasst: Die Kontaktbeschränkungen bleiben unverändert bestehen. Kindergärten und Kitas bleiben vorerst bis 04.05.2020 geschlossen. Eine Notbetreuung soll stattfinden. Der Schulbetrieb soll ab 4. Mai schrittweise wieder aufgenommen werden – zunächst prioritär für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge sowie die letzte Klasse der Grundschule. Allgemeine Informationen über die bundesweiten Beschlüsse der Bundesregierung erfahren Sie hier: www.bundesregierung.de Weitere landesspezifische Informationen und Änderungen können Sie auf der Webseite des Landes NRW nachlesen. Das heißt für Sie, dass wir weiterhin systemrelevant sind und geöffnet haben! Allerdings werden wir, aufgrund des geringeren Klientenaufkommens, aller Voraussicht nach auf unbestimmte Zeit in Kurzarbeit bleiben müssen. Wir bitten Sie daher bei der Beantwortung von Fragen oder bei erbetenen Rückrufen um Ihr Verständnis und um etwas Geduld. Zögern Sie nicht unser Kontaktformular zu nutzen, oder uns unter 02181 1649351 eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir versuchen Ihrem Anliegen schnellstmöglich nachzukommen. Bleiben Sie gesund! Ihr Praxis-Team am Elsbach
Seit Anfang April müssen wir kürzer treten
Seit dem 01.04.2020 haben wir unsere Arbeitszeiten deutlich reduziert. Wir werden diese flexibel, von Woche zu Woche an die jeweiligen Arbeitsbedingungen anpassen müssen. Damit reagieren wir auf das immens gesunkene Klientenaufkommen seit Beginn der Pandemie. Wir bitten Sie daher bei der Beantwortung von Fragen oder bei erbetenen Rückrufen um Ihr Verständnis und um etwas Geduld. Zögern Sie nicht unser Kontaktformular zu nutzen, oder uns unter 02181 1649351 eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir versuchen Ihrem Anliegen schnellstmöglich nachzukommen. Bleiben Sie gesund! Ihr Praxis-Team am Elsbach
Kontaktbeschränkungen bleiben bis zum 19.04.2020 bestehen
Die von der Bundesregierung beschlossenen Kontaktbeschränkungen bleiben bis zum 19.04.2020 bestehen! Für uns gilt aber weiterhin: Wir bleiben geöffnet und medizinisch notwendige Therapien finden wie gewohnt statt! Ihr behandelnder Arzt entscheidet, ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Diese wird durch die Ausstellung einer Heilmittelverordnung bestätigt. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Ihr Praxis-Team am Elsbach