Ab heute, den 25.01.2021 bis vorerst den 14.02.2021 tritt die neue Fassung, der von der Bundesregierung beschlossen Corona-Schutzverordnung in Kraft. Die wichtigste Änderung betrifft das Tragen des Mund-Nasenschutzes. Ab dem 25. Januar wird das Tragen von medizinischen Masken in medizinischen Einrichtungen in NRW Pflicht. D.h. dass Alltagsmasken aus Stoff auch bei uns nicht mehr zulässig sind. Kinder unter 14 Jahren sind von der Pflicht, medizinische Masken zu tragen, ausgenommen – wenn diese Masken bei ihnen nicht gut sitzen. Von der Maskenpflicht befreit bleiben weiterhin Kinder im Vorschulalter. Für uns gilt weiterhin: Die therapeutische Arbeit in unserer Praxis bleibt von weiteren Einschränkungen unberührt. Therapien finden weiterhin wie gewohnt statt! Die bestehenden Hygienemaßnahmen gelten selbstverständlich ebenfalls weiterhin. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit. Bleiben Sie gesund. Ihr Praxis Team am Elsbach
Kategorie: Allgemein
31.08.2020 – Maßnahmen werden weiter gelockert.
Mit dem morgigen Tage gelten in NRW deutlich gelockerte Maßnahmen. Da sich unser Klientel von 0-99+ erstreckt und wir naturgemäß zu einem großen Teil auch Risikopatienten hier in der Praxis haben, besteht für uns eine besondere Sorgfaltspflicht. Daher bleibt das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung weiterhin wichtiger Bestandteil zum Schutz unserer Besucher und Mitarbeiter. Dies gilt auch für Kinder, die in Schulen nun nicht mehr verfplichtend den Mund-Nase-Schutz tragen müssen. Wir hoffen weiterhin auf Ihre tolle Mitarbeit und ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund! Ihr Praxis-Team am Elsbach
04.08.2020 – Die Zahlen steigen wieder!
Wie eigentlich zu erwarten war, steigen die Zahlen der Neuinfektionen in Deutschland wieder an. An dieser Situation ist jetzt nichts mehr zu ändern, aber wir können alle dazu beitragen den weiteren Verlauf zu beeinflussen, um eine zweite große Welle, mit all ihren medizinischen und wirtschaftlichen Folgen, hoffentlich noch zu verhindern. Dazu ruft auch die Deutsche Bundesregierung zur Einhaltung der AHA-Formel auf! Noch sind Zustände, wie sie bereits in anderen Ländern herrschen, nicht unsere Realität. Jeder Einzelne ist jetzt gefragt, damit dies auch so bleibt. Bitte halten Sie sich an die bestehenden Hygiene-Maßgaben. Tragen Sie einen Mund-Nase-Schutz und helfen Sie aktiv dabei die Verbreitung des Virus weitestmöglich zu verhindern. Auch die Installation der Corona-Warn-App kann dabei helfen. Je mehr Menschen mitmachen, desto größer der Nutzen. Bleiben Sie gesund Ihr Praxis-Team am Elsbach
12.07.2020 – Alles wieder normal?
In vielen Bereichen des Lebens hat sich inzwischen eine Art Normalität eingestellt und auch bei uns steigen die Anfragen stetig. Auf den Seiten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen können Sie sich über die aktuelle Lage in NRW informieren. Bitte halten Sie sich an die bestehenden Hygiene-Maßgaben. Tragen Sie einen Mund-Nase-Schutz und helfen Sie aktiv dabei die Verbreitung des Virus weitestmöglich zu verhindern. Auch die Installation der Corona-Warn-App kann dabei helfen. Je mehr Menschen mitmachen, desto größer der Nutzen. Bleiben Sie gesund! Ihr Praxis-Team am Elsbach
27.04.2020 – Informationen zur Maskenpflicht
Wie Sie sicher alle mitbekommen haben, gilt ab heute, den 27.04.2020, die Maskenpflicht in NRW. Auch bei uns in den Praxisräumlichkeiten gilt diese Verpflichtung. Daher bitten wir Sie, unsere Räumlichkeiten nur noch mit entsprechendem Mund-Nasenschutz zu betreten. Dies betrifft sowohl Patienten, als auch deren Angehörige. Da es teilweise schwierig ist an Schutzmasken zu gelangen, bieten wir diese in der Praxis zum Verkauf an. Nach dem Motto „von Patienten für Patienten“ gehen die Einnahmen zu 100% an die lieben Produzenten aus unserem Patientenstamm, welche die Masken in liebevoller Handarbeit und mit viel Zeitaufwand produzieren und zur Verfügung stellen . Die Stoffmasken sind in verschiedenen Varianten für Damen/Herren und Kinder verfügbar. Sie sind bei 60° wasch- und somit wiederverwendbar. Der Stückpreis beträgt 5€. Alle weiteren Maßnahmen bleiben natürlich bis auf Weiteres bestehen. Das betrifft auch unsere gekürzten Arbeitszeiten. Wir bitten Sie daher bei der Beantwortung von Fragen oder bei erbetenen Rückrufen weiterhin um Ihr Verständnis und um etwas Geduld. Zögern Sie nicht unser Kontaktformular zu nutzen, oder uns unter 02181 1649351 eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir versuchen Ihrem Anliegen schnellstmöglich nachzukommen. Bleiben Sie gesund! Ihr Praxis-Team am Elsbach
15.04.2020 – Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen
Soeben hat die Bundesregierung und die Landesregierung NRW ihre Pressekonferenz zum weiteren Vorgehen abgehalten. Die wichtigsten, uns betreffenden Informationen kurz zusammengefasst: Die Kontaktbeschränkungen bleiben unverändert bestehen. Kindergärten und Kitas bleiben vorerst bis 04.05.2020 geschlossen. Eine Notbetreuung soll stattfinden. Der Schulbetrieb soll ab 4. Mai schrittweise wieder aufgenommen werden – zunächst prioritär für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge sowie die letzte Klasse der Grundschule. Allgemeine Informationen über die bundesweiten Beschlüsse der Bundesregierung erfahren Sie hier: www.bundesregierung.de Weitere landesspezifische Informationen und Änderungen können Sie auf der Webseite des Landes NRW nachlesen. Das heißt für Sie, dass wir weiterhin systemrelevant sind und geöffnet haben! Allerdings werden wir, aufgrund des geringeren Klientenaufkommens, aller Voraussicht nach auf unbestimmte Zeit in Kurzarbeit bleiben müssen. Wir bitten Sie daher bei der Beantwortung von Fragen oder bei erbetenen Rückrufen um Ihr Verständnis und um etwas Geduld. Zögern Sie nicht unser Kontaktformular zu nutzen, oder uns unter 02181 1649351 eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir versuchen Ihrem Anliegen schnellstmöglich nachzukommen. Bleiben Sie gesund! Ihr Praxis-Team am Elsbach
Seit Anfang April müssen wir kürzer treten
Seit dem 01.04.2020 haben wir unsere Arbeitszeiten deutlich reduziert. Wir werden diese flexibel, von Woche zu Woche an die jeweiligen Arbeitsbedingungen anpassen müssen. Damit reagieren wir auf das immens gesunkene Klientenaufkommen seit Beginn der Pandemie. Wir bitten Sie daher bei der Beantwortung von Fragen oder bei erbetenen Rückrufen um Ihr Verständnis und um etwas Geduld. Zögern Sie nicht unser Kontaktformular zu nutzen, oder uns unter 02181 1649351 eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir versuchen Ihrem Anliegen schnellstmöglich nachzukommen. Bleiben Sie gesund! Ihr Praxis-Team am Elsbach
Kontaktbeschränkungen bleiben bis zum 19.04.2020 bestehen
Die von der Bundesregierung beschlossenen Kontaktbeschränkungen bleiben bis zum 19.04.2020 bestehen! Für uns gilt aber weiterhin: Wir bleiben geöffnet und medizinisch notwendige Therapien finden wie gewohnt statt! Ihr behandelnder Arzt entscheidet, ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Diese wird durch die Ausstellung einer Heilmittelverordnung bestätigt. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Ihr Praxis-Team am Elsbach
Coronaschutzverordnung des Landes NRW aktualisiert
Es haben sich an diesem Wochenende keinerlei Neuerungen ergeben. Allerdings bestätigte die Landesregierung NRW durch Aktualisierung der Coronaschutzverordnung endlich eindeutig das, was seit Anfang letzter Woche für Unsicherheiten bei Ärzten, Patienten und uns Therapeuten gesorgt und erneut zum Einbruch des Patientenaufkommens in der Praxis geführt hat: Eine vom Arzt ausgestellte Verordnung bestätigt eine medizinische Erforderlichkeit. Es ist KEIN gesondertes Attest notwendig! Laden Sie sich hierzu gerne die PDF-Datei der Coronaschutzverordnung des Landes NRW unter nachstehendem Link herunter. Unter §7 Absatz 3 können Sie den Sachverhalt nachlesen und gegebenenfalls auch Ihrem behandelnden Arzt vorlegen. Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW wurde mittlerweile am 30.03.2020 klarstellend überarbeitet. Bezüglich Heilmittelbehandlungen ist die Aussage nun eindeutig (§7 Absatz 3): „… zulässig sind solche Leistungen, wenn … insbesondere im Rahmen einer therapeutischen Berufsausübung (Physio- und Ergotherapeuten usw. ohne eigene Heilkundeerlaubnis) eine medizinische Erforderlichkeit besteht und ärztlich bestätigt ist (Attest, Verordnung, Rezept oder ähnliches); dabei sind auch Bestätigungen ausreichend, die nicht älter als drei Monate sind, …“ BED – Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e.V. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Bleiben Sie gesund!!! Ihr Praxis-Team am Elsbach
Rezepte werden verweigert – Was kann ich tun?
Da immer mehr Ärzte aller Fachrichtungen in unserem Kreis die Ausstellung von neuen oder folgenden Heilmittelverordnungen verweigern, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe. Es gibt keinerlei rechtliche Handhabe für diese Restriktion. Der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) verweist heute sogar darauf, dass Folgeverordnungen in Ausnahmesituationen postalisch versandt werden dürfen. Der Widerspruch könnte deutlicher nicht sein! Quelle: DVE Corona-Update Vermutlich rufen Begriffe wie „medizinische Notwendigkeit“ und „Ausnahmesituation“ bei der Ärzteschaft verständlicherweise eine Unsicherheit hervor, da eine genaue Definition bisher auf sich warten läßt. Unsere Bitte: Sollten auch Sie davon betroffen sein, dass Ihr Arzt momentan keine Heilmittelverordnungen ausstellt, so wenden Sie sich bitte per eMail an die Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes (Link NRW) sowie an Ihre Krankenkasse. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns die Antworten an unser Corona-Update Postfach mailen! Es ist uns völlig egal, ob Sie bei uns, oder bei wem auch immer in Behandlung sind. Ob Logopädie, Ergo- oder Physiotherapie. Wir brauchen Ihre Hilfe, um schnellstmöglich alle Unklarheiten zu beseitigen!