Kontaktbeschränkungen bleiben bis zum 19.04.2020 bestehen

Die von der Bundesregierung beschlossenen Kontaktbeschränkungen bleiben bis zum 19.04.2020 bestehen!

Für uns gilt aber weiterhin: Wir bleiben geöffnet und medizinisch notwendige Therapien finden wie gewohnt statt! Ihr behandelnder Arzt entscheidet, ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Diese wird durch die Ausstellung einer Heilmittelverordnung bestätigt.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Ihr Praxis-Team am Elsbach