Kontaktvermeidung/-verbot – Telemedizin

Gestern, Montag den 23.03.2020, kam es zu einiger Konfusion über die Informationen der sonntäglichen Änderungen zur Kontaktvermeidung. Die Bundesregierung hat eindeutig bestätigt, dass Therapiepraxen systemrelevant seien. Um eine weitere Behandlung in Anspruch nehmen zu können, sei aber die medizinische Notwendigkeit durch ein Attest zu verifizieren. Eine genaue Definition, was ein solches Attest ausmacht, gab es leider vorerst nicht. Dies führte bei unseren Patienten und bei uns innerhalb der Praxis zu Unsicherheiten.

Im Laufe des gestrigen Tages konnten diese Unklarheiten aber beseitigt werden.

Wichtig für Sie:

Ein vom Arzt verordnetes Rezept (Heilmittelverordnung) kommt einem Attest gleich!

Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland E.V.Deutscher Verband für Physiotherapeuten

Telemedizin als mögliche Maßnahme während der Pandemie eingeführt!

Wir haben versucht in den letzten Tagen die Möglichkeiten der Telemedizin in unserer Praxis umzusetzen. Die technischen Voraussetzungen, sowie die Genehmigungen zur Abrechnung werden gerade geschaffen und sollten innerhalb dieser Woche zur Verfügung stehen.

Wir werden diese Möglichkeit ausgewählten Patienten anbieten. Dies könnte vor allen Dingen für Hochrisikopatienten interessant sein, die soziale Kontakte so gut es geht meiden sollen!