Die Landesregierung NRW hat, nach Maßgaben der Bundesregierung, ab dem 30.05.2020 weitere Lockerungen der Anti-Coronamaßnahmen beschlossen.
Die aus unserer Sicht wichtigste Lockerung folgt hier:
Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln
Weitere Infos auch unter: https://www.land.nrw
Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden entsprechend dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 26. Mai 2020 so weiterentwickelt, dass sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Hausstände) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen sichergestellt ist.
Im Übrigen gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern fort, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen.
Wir werden unsere Arbeitszeiten von Woche zu Woche an das Kundenaufkommen anpassen müssen. Ein großer Schwung Bestandspatienten ist seit Anfang Mai wieder aktiv in therapeutischer Behandlung. Dennoch sind wir noch weit entfernt von normaler Kapazität und dementsprechend noch nicht, wie gewohnt erreichbar.
Zögern Sie daher nicht unser Kontaktformular zu nutzen, oder uns unter 02181 1649351 eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir versuchen Ihrem Anliegen schnellstmöglich nachzukommen.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Praxis-Team am Elsbach